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Tätigkeitsbereiche
Die Kanzlei Dr. Walter MARDETSCHLÄGER und
Dr. Peter MARDETSCHLÄGER ist spezialisiert auf Ehe- und Familienrecht.
Schon unser Vater Dr. Walter MARDETSCHLÄGER sen. war von 1932 bis
1967 angesehener Scheidungsanwalt und ebenfalls spezialisiert auf Familienrecht.
- Durchführung von Ehescheidungen
(einvernehmliche Scheidungen und strittige Scheidungsverfahren).
- Wir erledigen einvernehmliche Ehescheidungen
innerhalb von ein bis zwei Wochen prompt (mit Eigentumsübertragung,
Obsorge, Unterhalt und Besuchsrechtsregelung der Kinder, Mietrechtsübertragungen,
Ausgleichszahlungen, Kredite, betriebliche Regelungen etc.).
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung.
- Beratung in Ehe- und Familienrechtssachen
sowohl vor als auch nach Einleitung von Scheidungsverfahren.
- Sämtliche andere, sich aus dem
Familienrecht ergebenden Streitigkeiten, wie z.B. Streitigkeiten
um Heiratsgut, Adoptionsverträge, vorläufiger Unterhalt mittels
einstweiliger Verfügung, Wohnungswegweisung im Falle von Gewalt
und Drohung mittels einstweiliger Verfügung, Mitwirkung im Betrieb
des Ehegatten, etc.
- Sämtliche Auseinandersetzungen
zwischen Lebensgefährten (Vermögensauseinandersetzung,
Räumung, etc.).
- Eheverträge.
- Erbliche Angelegenheiten und Testamente.
- Alle zivilrechtlichen Rechtsprobleme
(wie z.B. Kauf, Tausch, Schenkungen, Darlehen, Gewährleistungsansprüche,
Schadenersatzforderungen, Forderungen aus Verkehrsunfällen, Schmerzensgeldansprüche,
etc.).
- Sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit partnerschaftlichen
Auseinandersetzungen.
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