Tätigkeitsbereiche

Die Kanzlei Dr. Walter MARDETSCHLÄGER und Dr. Peter MARDETSCHLÄGER ist spezialisiert auf Ehe- und Familienrecht. Schon unser Vater Dr. Walter MARDETSCHLÄGER sen. war von 1932 bis 1967 angesehener Scheidungsanwalt und ebenfalls spezialisiert auf Familienrecht.

  • Durchführung von Ehescheidungen (einvernehmliche Scheidungen und strittige Scheidungsverfahren).
  • Wir erledigen einvernehmliche Ehescheidungen innerhalb von ein bis zwei Wochen prompt (mit Eigentumsübertragung, Obsorge, Unterhalt und Besuchsrechtsregelung der Kinder, Mietrechtsübertragungen, Ausgleichszahlungen, Kredite, betriebliche Regelungen etc.).
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt bei aufrechter Ehe und nach der Scheidung.
  • Beratung in Ehe- und Familienrechtssachen sowohl vor als auch nach Einleitung von Scheidungsverfahren.
  • Sämtliche andere, sich aus dem Familienrecht ergebenden Streitigkeiten, wie z.B. Streitigkeiten um Heiratsgut, Adoptionsverträge, vorläufiger Unterhalt mittels einstweiliger Verfügung, Wohnungswegweisung im Falle von Gewalt und Drohung mittels einstweiliger Verfügung, Mitwirkung im Betrieb des Ehegatten, etc.
  • Sämtliche Auseinandersetzungen zwischen Lebensgefährten (Vermögensauseinandersetzung, Räumung, etc.).
  • Eheverträge.
  • Erbliche Angelegenheiten und Testamente.
  • Alle zivilrechtlichen Rechtsprobleme (wie z.B. Kauf, Tausch, Schenkungen, Darlehen, Gewährleistungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Forderungen aus Verkehrsunfällen, Schmerzensgeldansprüche, etc.).
  • Sowie Strafverfahren im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen.